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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 9/22.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 9/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,16391)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2022 - VerfGH 9/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,16391)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - VerfGH 9/22.VB-3 (https://dejure.org/2022,16391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Partei eines Gerichtsverfahrens hat keinen DSGVO-Auskunftsanspruch auf Gerichtsakte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 9/22
    d) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen Unterlassens einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV rügt, ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht, dass er eine solche Vorlage angeregt oder sein Vorbringen bei rechtlicher Prüfung durch das Fachgericht eine Vorlage als naheliegend erscheinen ließ (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 3050/10, juris, Rn. 9, vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09, BVerfGE 129, 78 = juris, Rn. 65, und vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 27.04.2021 - 1 BvR 2731/19

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend eine Vorlagepflicht des

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 9/22
    d) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen Unterlassens einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV rügt, ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht, dass er eine solche Vorlage angeregt oder sein Vorbringen bei rechtlicher Prüfung durch das Fachgericht eine Vorlage als naheliegend erscheinen ließ (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 3050/10, juris, Rn. 9, vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09, BVerfGE 129, 78 = juris, Rn. 65, und vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 17.02.2011 - 1 BvR 3050/10

    Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - Speicherung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 9/22
    d) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen Unterlassens einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV rügt, ergibt sich aus der Beschwerdebegründung nicht, dass er eine solche Vorlage angeregt oder sein Vorbringen bei rechtlicher Prüfung durch das Fachgericht eine Vorlage als naheliegend erscheinen ließ (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 17. Februar 2011 - 1 BvR 3050/10, juris, Rn. 9, vom 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09, BVerfGE 129, 78 = juris, Rn. 65, und vom 27. April 2021 - 1 BvR 2731/19, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.03.2022 - VerfGH 8/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 9/22
    Dementsprechend darf sich die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht in der Rüge einer fehlerhaften Feststellung des Sachverhalts oder eines Verstoßes gegen einfaches Recht erschöpfen, sondern sie muss die Möglichkeit aufzeigen, dass die angefochtene fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlichen Verkennung des Gewährleistungsgehalts des als verletzt gerügten Grundrechts beruht (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 22. März 2022 - VerfGH 8/22.VB-2, juris, Rn. 9, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 104/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Verstoßes

    b) Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter aus Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG rügt, weil das Oberlandesgericht eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung unterlassen habe, ergibt sich aus der Verfassungsbeschwerdebegründung schon nicht, dass sie eine solche Vorlage angeregt hat oder ihr Vorbringen bei rechtlicher Prüfung durch das Fachgericht eine Vorlage als naheliegend erscheinen ließ (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 21. Juni 2022 - VerfGH 9/22.VB-3, ZD 2022, 561 = juris, Rn. 8, m. w. N.).
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